Bobath-Therapie für Kinder ab dem Säuglingsalter
Seit Beginn des 20 Jahrhundert ist das Bobath-Konzept durch den Neurologen
Karel Bobath und seiner Ehefrau Bertha ein wachsendendes Therapiekonzept in der Behandlung von neurologischen Störungen im Kindes- und Erwachsenenalters.
In der pädiarischen Therapie werden hier frühzeitig Abweichungen der normalen Entwicklung entdeckt und durch entsprechende Interventionen entgegengearbeitet.
Ein wichtiges Diagnostik-Instrument um frühzeitige Bewegungsstörungen zu entdecken bilden hier auch die General Movements. Es handelt sich um ein Assessment der qualitativen Beurteilung der Bewegungsmuster von Geburt bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres.
Das Bobath-Konzept ist eine ganzheitliche Förderung, die unter Einbeziehung des Umfeldes und der Familie stattfindet .
Im sogenannten Handling werden die Betreuungspersonen in einer fördernden spezifischen Handhabung auf das jeweilige Entwicklungsproblem geschult. Es werden weiterhin Ideen gesammelt, wie man das Umfeld des Kindes so gestalten kann, damit das Kind sich selbst durch sein Tun fördernde Erfahrung sammeln kann.
Eingesetzt wird das Konzept bei Kindern mit Muskeltonusstörung, Asymmetrien, allgemeine Entwicklungsstörung, Meningomyeolocele, Hüftdysplasien.
Auch präventiv wird es häufig bei Risikokindern z. B. Frühgeburten, bekanntem Sauerstoffmangel während oder nach der Geburt.
www.bobath-konzept-deutschland.de
In der Behandlung unserer größeren Kinder hat im letzten Jahrzehnt die ICF-CY an Bedeutung gewonnen (https://www.dgspj.de/service/icf-cy)
Übersetzt handelt es sich um die internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen.
Im Vordergrund steht hier, das Teilhabeproblem des Kindes in den Fokus zu setzen und hier zu schauen, wie durch therapeutische Intervention dies verbessert werden kann. Häufig kann nur in einem interdisziplinären Team mit Eltern, Arzt, Reha-Orthopädietechnikern und Therapeuten-Team zielführend gearbeitet werden.
Die Bobath-Therapie ist eine Kassenleistung , die bei entsprechender Verordnung übernommen wird.